Allgemeinverfügung: Bekämpfung des Japankäfers

Kürzlich wurden mehrere Exemplare des invasiven Japankäfers gefunden. Die Kantone Baselland und Basel-Stadt haben umgehend Tilgungsmassnahmen verfügt und ein Überwachungsnetz mit Lockfallen installiert. Die Gemeinde Binningen liegt sowohl im Befallsherd als auch in der Pufferzone.

Der aus Japan stammende Blatthornkäfer ist sowohl als erwachsener Käfer als auch als Engerling eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schweizer Landwirtschaft. Die Larven des Käfers schädigen auch Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen.

Der Japankäfer gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Ein Befall ist somit meldepflichtig.

Aufgrund von diversen Sichtungen im Juli 2024 haben die Kantone Baselland und Basel-Stadt Massnahmen für die «Zone Befallsherd» (1 km Radius um die Fundorte) sowie für Gebiete in der Pufferzone (5 km Radius um den Befallsherd) verfügt.

Ein Teil der Binninger Gemeindefläche im Osten (unter anderem Sternwarte, Sonnenbad, siehe Karte) gehört zum Befallsherd. Für Grundeigentümerinnen und Immobilienbewirtschafter von Liegenschaften im Befallsherd gelten folgende Regeln im Kampf gegen den Japankäfer:

  • Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur innerhalb des Befallsherdes verwendet werden.
  • Bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus dem Befallsherd hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und des Transports insektensicher (Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird und:
    • a) auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird oder
    • b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
  • Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde im Befallsherd eingesetzt werden, dürfen diesen nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
  • Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus ist verboten. Für die Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. Mai 2025 können auf Gesuch hin vom Ebenrain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindestens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Massnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung zu vermei-
  • den.
  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist bis zum 30. September 2024 verboten.
  • Der restliche Teil Binningens liegt in der Pufferzone. Dort gelten bis zum 30. September 2024 folgende Regelungen:
  • Um die unbeabsichtigte Verschleppung der Käfer, seiner Eier und Larven zu verhindern, ist es verboten, Grünmaterial, Kompost und Erde aus dem Befallsherd in die Pufferzone bzw. von der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Vom Verbot ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher (Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet.
  • Die Grünabfuhr findet wie gewohnt statt.

Die jeweils gültige Allgemeinverfügung findet sich auf der Website der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 

Zudem wird sie im Kantonsblatt resp. Amtsblatt veröffentlicht.

Es steht eine Japankäfer-Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können: Tel. 061 267 64 00.

Wie erkennt man den Japankäfer?

Ausgewachsene Käfer sind 10–12 mm lang mit metallisch kupferfarbenen Flügeldecken.

An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine, weisse Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.

Foto: EPPO

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