Leserbriefrichtlinien


Für Leserbriefe gelten folgende Regeln:

1. Gleichbehandlung ist das oberste Gebot für den Umgang mit Leserbriefen.

2. Leserbriefe dürfen weder gegen Anstand noch Sitte und Menschenwürde verstossen. Sie dürfen auch niemanden persönlich verletzen oder diskriminieren und keinen verleumderischen Charakter aufweisen. Persönliche Streitigkeiten oder Nachbarschafts-Auseinandersetzungen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, sind kein Thema in der Rubrik Leserbriefe. Dies festzustellen, behält sich die Redaktion vor.

3. Leserbriefe dürfen maximal 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten.

4. Zu Leserbriefen werden grundsätzlich keine Fotos veröffentlicht. Ausgenommen Portraitfotos bei Wahlen sowie Parteisignete zu offiziellen Parteimitteilungen. Bilder 1-spaltig werden zu Fr. 65.- verrechnet. Parteisignete werden als Werbung betrachtet und zum Reklametarif (2024: Fr. 3.96 farbig pro Millimeter) abgerechnet.

5. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn immer möglich werden die Beiträge zur Überarbeitung an den Verfasser zurückgesendet.

6. Vorschläge für Überschriften und Titel der Leserbriefe sind willkommen, die Redaktion behält sich jedoch Änderungen vor.

7. a) Schleichwerbung, Veranstaltungshinweise haben hier nichts verloren.

7. b) Insbesondere erwähnt seien dabei Wahlveranstaltungen/Standaktionen. Diese müssen in einem Inserat platziert werden.

7. c) Wahlveranstaltungen/Standaktionen werden bei Inserateplatzierung und sofern es der Platz zulässt, max. 2 Wochen im Voraus im Veranstaltungskalender mit einem Hinweis, welcher die Redaktion formuliert, platziert. Der Veranstalter kann jedoch ein Vorschlag für den Veranstaltungshinweis eingeben.

7. d) Nachträgliche Berichterstattungen über Wahlveranstaltungen/Standaktionen werden pro Wahl- /Abstimmungsereignis max. 2 Berichte kostenlos veröffentlicht und müssen von den Parteien/Kandidaten geliefert werden. Sie werden unter der Rubrik Leserbriefe, Wahlen oder Parteien platziert. Sie dürfen max. 1200 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein und 1 Fotos beinhalten. Will eine Partei/ein Kandidat über mehr Veranstaltungen berichten, so werden diese zum Reklametarif verrechnet, da sie den Zweck einer Werbung anstelle eines Inserates darstellen. Auch verrechnete Texte über Werbe-/Wahlveranstaltungen dürfen max. 1200 Zeichen Länge aufweisen und werden mit max. 1 bis 2 Bilder veröffentlicht.

8. Leserbriefe sind persönliche Meinungen von Personen. Deshalb ist es wichtig, dass diese immer korrekt und mit Namen unterschrieben werden. Ebenso unabdingbar ist es, dass die Redaktion die Person zweifelsfrei mit mindestens Namen, Adresse, E-Mail und Handynummer identifizieren kann.
Bei nicht eindeutig identifizierten Personen erfolgt eine «2-Faktoren Authentifizierung». Das heisst, die Redaktion sendet der Leserbriefschreiberin/dem Leserbriefschreiber ein SMS auf die von ihr/ihm angegebene Handynummer. Diese SMS muss mit einem «OK» rückbestätigt werden. Wird die SMS nicht zurück bestätigt, erscheint auch kein Leserbrief.

9. Leserbriefverfasser haben kein Rechtsanspruch auf Abdruck ihrer Zuschriften. Die Redaktion behält sich vor, unaufgeforderte Beiträge und Leserbriefe ohne weitere Begründung nicht zu veröffentlichen.

10. Nicht angeforderte Unterlagen, Bilder und anderes Material wird nicht zurückgeschickt.

11. Leserbriefe sind persönliche Meinungen des jeweiligen Verfassers und müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion übernimmt deshalb keine Verantwortung und Haftung für diese Inhalte.

12. Die Redaktion ist bestrebt möglichst viele Meinungen zu publizieren. Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, so behält sich die Redaktion vor, Texte zu schieben oder nicht zu veröffentlichen. Änderungen jederzeit ohne Vorankündigung möglich.

Stand 2. April 2024          Die Redaktion des Binninger Anzeiger

Rot markierte Passagen zeigen die Änderungen und/oder Ergänzungen zur vorherigen Leserbriefrichtlinie.

Änderungen jederzeit ohne Vorankündigung möglich.